Muss es der anderen Person schlecht gehen, damit es mir wieder besser gehen darf? Eine unbequeme Frage. Gerade deshalb lohnt sich die Gegenprobe. Nach erlebtem Unrecht können Schutz, Konsequenz, Wiedergutmachung und Vergeltung von außen erstaunlich ähnlich aussehen. Innerlich erfüllen sie jedoch sehr unterschiedliche Aufträge. Die VSP-Gegenprobe „Rache, Entschädigung & Reue“ prüft deshalb einige Gleichungen, die schnell selbstverständlich wirken: Schaden ≠ Wiedergutmachung ≠ Bestrafung Verstehen ≠ Leiden Reue ≠ mein Wert Konsequenz ≠ Rache Kontrolle zurückholen ≠ nicht mehr gebunden sein Gerechtigkeit ≠ gleicher Schmerz Anerkennung durch den Verursacher ≠ Anerkennung des Geschehens Die Reaktion des anderen ≠ Messgerät meines Wertes Die Gegenprobe fragt beispielsweise: Kann jemand leiden, ohne etwas verstanden zu haben? Wenn mein Wohlbefinden davon abhängt, dass die andere Person mich vermisst oder ihre Entscheidung bereut – wer beeinflusst dann gerade noch wen? Muss genau der Mensch, der mich verletzt hat, bestätigen, dass mir Unrecht geschehen ist, damit mein Erleben gültig sein darf? Was wäre eigentlich „genug“, wenn Gerechtigkeit an gleiches Leiden gekoppelt wird? Die Gegenprobe will Rachegedanken weder verbieten noch schönreden. Sie prüft etwas anderes: Erfüllt das, was ich erreichen will, überhaupt den Auftrag, den ich ihm gegeben habe? Denn Schutz und Vergeltung können ähnlich aussehen. Wiedergutmachung und Bestrafung sind trotzdem nicht dasselbe. VSP – Verstehen vor Veränderung. Bewusstwerdung schafft Wahl.